In der heutigen Abstimmung zum TOP „Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten“ habe ich der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 31.07.2018 zugestimmt. Meine Beweggründe möchte ich hier erläutern.
Am 25.2.2016 hat der Bundestag im “Asylpaket II“ den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Damit bezeichnet man Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Asyl haben, die aber trotzdem bleiben dürfen, solange ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht.
Seitdem hat sich der Anteil der subsidiär Schutzberechtigten erheblich erhöht. Deswegen fordern die Parteien, die keine nennenswerte Zuwanderung durch Familienzusammenführung mehr zulassen wollen, den Zuzug für diese Gruppe ganz abzuschaffen. Diese Parteien verfügen im Bundestag über eine Mehrheit. Ihr Hauptargument: Die subsidiär Schutzberechtigten dürfen sowieso nicht auf Dauer bleiben.
Das Argument hat eine gewisse Logik, geht aber an der Lebenswirklichkeit vorbei. Denn es weiß kein Mensch, wie lange ein solcher Flüchtling aus Syrien oder Afghanistan den subsidiären Schutz noch genießen und ob er danach wirklich das Land noch verlassen wird. Was wir aber wissen ist, dass die Anwesenheit von Familienmitgliedern für die Integration sehr hilfreich sein kann. Wer Verantwortung für eine Familie trägt, hat eine höhere Motivation Arbeit zu finden und ist besser gegen die Versuchung von Kriminalität oder Radikalisierung gewappnet. Das belegen unter anderem aktuelle Studien des Kriminologen Christian Pfeiffer.
Für Familiennachzug sprechen also nicht allein humanitäre Gründe. Er kann auch ein Beitrag zum sozialen Frieden und zur Inneren Sicherheit sein. Und wenn er verhindert, dass ein Mensch aus Verzweiflung die illegale Einwanderung auf dem Seeweg wagt, um wieder mit seinen Angehörigen vereint zu sein, kann er sogar Leben retten.